Unterschwellige Erpressung
Vor einiger Zeit hatte ich bei einer meiner beiden Banken die TAN-Liste für Bankgeschäfte vom eigenen Rechner gesperrt. Sie hatte mir daraufhin eine neue Liste zugesandt und mir zusätzlich eine zurück zu sendende Empfangsbestätigung mit der Aufforderung für die kostenpflichtige Sperre eine Einzugsermächtigung in Höhe von 5 EUR abzugeben. Da diese Bank seit Beginn dieses Jahres mir Kontoführungsgebühren berechnet, wollte ich dieses Konto nun schon länger auflösen. Von daher habe ich natürlich erst recht keine Lust, diese fragwürdige Gebühr zu zahlen. Deshalb schickte ich nicht das Bankformular zurück, sondern schrieb einen eigenen Brief:
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Schreiben bestätigt Ihnen den Empfang des TAN-Verzeichnisses abc. Ich erteile der KREDITINSTITUT-1 die auf das Konto-Nr. def bezogene Einzugsermächtigung für die Gebühr von 5,00 EUR unter folgender Bedingung: Sollten Sie die 5 EUR einziehen, so sind Sie verpflichtet, dieses Schreiben automatisch als Kündigung des Kontos mit der Nr. ghi zum 31. August anzusehen. Das Geld, dass sich bis zu diesem Stichtag noch auf dem Konto befindet, überweisen Sie dann bitte auf das Konto-Nr. jkl der KREDITINSTITUT-2.
Und was mache ich, wenn Sie die Gebühr nicht einziehen? Natürlich trotzdem kündigen...
Sehr geehrte Damen und Herren,
dieses Schreiben bestätigt Ihnen den Empfang des TAN-Verzeichnisses abc. Ich erteile der KREDITINSTITUT-1 die auf das Konto-Nr. def bezogene Einzugsermächtigung für die Gebühr von 5,00 EUR unter folgender Bedingung: Sollten Sie die 5 EUR einziehen, so sind Sie verpflichtet, dieses Schreiben automatisch als Kündigung des Kontos mit der Nr. ghi zum 31. August anzusehen. Das Geld, dass sich bis zu diesem Stichtag noch auf dem Konto befindet, überweisen Sie dann bitte auf das Konto-Nr. jkl der KREDITINSTITUT-2.
Und was mache ich, wenn Sie die Gebühr nicht einziehen? Natürlich trotzdem kündigen...
rohrfrosch - 16. Jun, 23:28
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